Betriebsmedizin
Gesundheit am Arbeitsplatz ist unsere Priorität. Wir bieten umfassende betriebsmedizinische Betreuung für Ihr Unternehmen.
Betriebsärztliche Leistungen
Unsere betriebsärztlichen Leistungen umfassen alle Bereiche der arbeitsmedizinischen Betreuung.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Durchführung von Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Eignungsuntersuchungen
Überprüfung der gesundheitlichen Eignung für spezifische Tätigkeiten und Arbeitsplätze.
Einstellungsuntersuchungen
Gesundheitliche Beurteilung neuer Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme.
Begehungen und Beratungen
Regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen und Beratung zu ergonomischen Fragen.
Gefährdungsbeurteilungen
Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb.
Unsere Betreuungsmodelle
Wir bieten maßgeschneiderte Betreuungsmodelle für Unternehmen jeder Größe.
Grundbetreuung
Gesetzlich vorgeschriebene betriebsärztliche Grundbetreuung für alle Unternehmen.
- Beratung zu arbeitsmedizinischen Fragen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Beratung zu Hygiene und Ergonomie
- Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss
Betriebsspezifische Betreuung
Erweiterte Betreuung für Unternehmen mit besonderen Anforderungen.
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Wiedereingliederungsmanagement
- Spezifische Vorsorgeuntersuchungen
- Suchtprävention und -beratung
- Psychische Gefährdungsbeurteilung
Untersuchungen und Vorsorge
Umfassende arbeitsmedizinische Untersuchungen für Ihre Mitarbeiter.
- Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge
- Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge
- Wunschvorsorge für Mitarbeiter
- Eignungsuntersuchungen für spezielle Tätigkeiten
- Dokumentation und Nachverfolgung
Beratung und Schulung
Umfassende Beratung und Schulungen zu arbeitsmedizinischen Themen.
- Schulungen für Führungskräfte
- Erste-Hilfe-Kurse
- Ergonomie-Schulungen
- Gesundheitstage im Unternehmen
- Beratung zu gesetzlichen Anforderungen
Wer braucht einen Betriebsarzt?
Gesetzliche Vorgaben
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt vor, dass der Arbeitgeber einen Betriebsarzt bestellen muss. Er muss sich von ihm bei allen Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz beraten lassen. Es handelt sich somit um eine Pflicht für alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen.
In vielen Fällen ist aber der Betriebsarzt nicht immer im Unternehmen anwesend, sondern kommt in regelmäßigen Abständen oder anlassbezogen vorbei. Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob er einen Betriebsarzt fest anstellt, einen freiberuflichen Arzt engagiert oder sich an einen externen arbeitsmedizinischen Dienst wendet.
Was macht ein Betriebsarzt?
Ein Betriebsarzt fungiert in Kooperation mit dem Arbeitgeber und der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowohl als Berater des Unternehmens als auch als Berater der Mitarbeiter:innen in allen Aspekten der medizinischen Vorsorge und des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Dabei führt der Betriebsarzt Maßnahmen durch, die zur Vorbeugung arbeitsbedingter Beschwerden und Erkrankungen (Prävention) bzw. zu deren Früherkennung dienen. In Absprache mit dem Unternehmen kann er Fragen mit der Berufsgenossenschaft (BG) oder der staatlichen Behörde klären.
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Unsere Experten stehen Ihnen für Fragen zur betriebsärztlichen Betreuung Ihres Unternehmens zur Verfügung.
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